Steuererklärung in Thun und im Kanton Bern ausfüllen – unser Service für Sie.

Wir füllen für unsere Kunden die Steuererklärungen für Bern, Thun sowie auch für andere deutschschweizerische Kantone fachkompetent aus und weisen zudem auf Verbesserungs- und Einsparungsmöglichkeiten hin. Dies alles zu einem äusserst fairen Preis!

Unser Angebot
umfasst die
Dienstleistung des
Ausfüllens von
Steuererklärungen für
natürliche Personen
in allen Phasen:

  • Eventuell Fristverlängerung beantragen

  • Steuererklärung verlängern

  • Ausfüllen der Steuererklärung sowie Unterstützung bei der Steuererklärung in Thun und Bern

  • Treffen zum Durchgehen der einzelnen Punkte sowie Beratung zur zukünftigen Optimierung der Steuersituation

  • Überprüfung der Veranlagungsverfügung

  • Eventuelle Einsprache gegen die Veranlagungsverfügung

Unser Ablauf

Wir beantworten Ihre Fragen zum Ausfüllen Ihrer Steuererklärung in der Region Bern und Thun.

Was kostet das Ausfüllen der Steuererklärung?

Das Ausfüllen der Steuererklärung kostet bei uns pauschal CHF 120.– für eine Steuererklärung ohne Eigenheim oder besondere Spezialfälle. Für Liegenschaftsbesitzer oder Personen mit komplexen Wertschriftenverzeichnissen kostet das Ausfüllen der Steuererklärung pauschal CHF 150.–.

Sollten wir feststellen, dass der Aufwand deutlich grösser ist als im Normalfall, nehmen wir mit dem Kunden Kontakt auf, um die Situation zu besprechen.

Im Preis inbegriffen sind:
– Fristverlängerung
– Ausfüllen der Steuererklärung unter Berücksichtigung sämtlicher Abzüge
– Kontrolle der definitiven Veranlagung
– Verfassen einer Einsprache, falls notwendig
– Bei Bedarf ein Gespräch zur Steueroptimierung

Wie lange dauert es, die Steuererklärung auszufüllen?

Grundsätzlich dauert das Ausfüllen der Steuererklärung ab Erhalt aller Unterlagen 10 Arbeitstage.

Wie viel Steuern kann ich sparen?

Gemäss unseren Auswertungen sparen unsere Kunden im Schnitt 10–15 % an Steuern. Dies entspricht bei den meisten Steuerpflichtigen einem Betrag von CHF 700.– bis 1’500.–.

 

Welchen Nutzen habe ich, wenn ich mit MITHRAS zusammenarbeite?

Unsere Kunden profitieren durch unsere Dienstleistung grundsätzlich in zweierlei Hinsicht: Sie sparen Geld und Zeit. Geld wird gespart, indem wir sicherstellen, dass beim Ausfüllen der Steuererklärung alle möglichen Abzüge berücksichtigt werden. Zudem tragen wir mit dem inbegriffenen Beratungsgespräch dazu bei, dass bereits bei der nächsten Steuererklärung weiteres Sparpotenzial genutzt werden kann.

Für welche Kantone kann MITHRAS Steuererklärungen ausfüllen?

Wir können Steuererklärungen für alle Kantone ausser dem Kanton Tessin ausfüllen, dies aus sprachlichen Gründen. Am meisten Steuererklärungen füllen wir für die Kantone Bern, Zürich, Solothurn, Basel-Stadt und Aargau aus.

Was bringt das professionelle Ausfüllen der Steuererklärung?

Durch das professionelle Ausfüllen der Steuererklärung gehen Sie sicher, dass Sie genau die Steuern bezahlen, die Sie müssen, und keinen Rappen mehr. Zudem müssen Sie sich nicht mit dem Ausfüllen der Steuererklärung belasten und können diese Zeit mit Ihrer Familie, Ihren Freunden oder Ihren Hobbys verbringen.

Was ist alles in der Dienstleistung einbegriffen?

Die Dienstleistung „Ausfüllen der Steuererklärung“ beinhaltet Folgendes:
– Fristverlängerung
– Ausfüllen der Steuererklärung unter Berücksichtigung sämtlicher Abzüge
– Kontrolle der definitiven Veranlagung
– Verfassen einer Einsprache, falls notwendig
– Bei Bedarf ein Gespräch zur Steueroptimierung. Dieses findet bei uns in Thun oder in Ihren vier Wänden statt.

Was für Dokumente muss ich belegen?

Damit nichts vergessen geht, erhalten Sie von uns eine Checkliste, welche sämtliche Dokumente enthält, die wir zum Ausfüllen der Steuererklärung benötigen. Die bei der Steuerverwaltung einzureichenden Belege sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich. In den meisten Fällen muss der Lohnausweis eingereicht werden. Sehr wichtig ist zudem, dass Personen, welche im Rahmen der privaten Vorsorge 3a Beiträge geleistet haben, die entsprechende Bescheinigung ihrer Vorsorgeeinrichtung zusammen mit der Steuererklärung einreichen. Wird dies nicht gemacht, streicht die Steuerverwaltung den Abzug der geleisteten Beiträge.